Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe des Kantons Aargau

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Herzlich Willkommen bei der AMK Bau Aargau

Unter dem Namen «Arbeitsmarktkontrolle Bau Aargau» besteht ein Verein im Sinne von ZGB Art. 60 ff. Der Verein erfüllt die Aufgaben, welche den paritätischen Kommissionen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes des Kantons Aargau durch die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit durch Gesetz übertragen wurden. Die Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe des Kantons Aargau (AMK Bau Aargau) kann weiter Aufgaben übernehmen, die ihr von anderen Organisationen insbesondere den kantonalen Behörden übertragen werden.

Die Kontrollen werden breitflächig durchgeführt und umfassen vor allem:

  • Die korrekte Meldung der Entsandten
  • Die Einhaltung der Mindestlöhne der betreffenden GAV
  • Die Einhaltung der Arbeitszeiten der betreffenden GAV

Meldeformular Drittpersonen

Für eine effektive Kontrolle sind wir auf möglichst detaillierte Informationen angewiesen. Alle Angaben werden vertraulich behandelt.

Kontakt

AMK Bau Aargau
Graben 10
Postfach
5001 Aarau
+41 62 834 82 86