Home
Herzlich Willkommen bei der AMK Bau Aargau
Unter dem Namen «Arbeitsmarktkontrolle Bau Aargau» besteht ein Verein im Sinne von ZGB Art. 60 ff. Der Verein erfüllt die Aufgaben, welche den paritätischen Kommissionen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes des Kantons Aargau durch die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit durch Gesetz übertragen wurden. Die Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe des Kantons Aargau (AMK Bau Aargau) kann weiter Aufgaben übernehmen, die ihr von anderen Organisationen insbesondere den kantonalen Behörden übertragen werden.
Die Kontrollen werden breitflächig durchgeführt und umfassen vor allem:
- Die korrekte Meldung der Entsandten
- Die Einhaltung der Mindestlöhne der betreffenden GAV
- Die Einhaltung der Arbeitszeiten der betreffenden GAV
Für eine effektive Kontrolle sind wir auf möglichst detaillierte Informationen angewiesen. Alle Angaben werden vertraulich behandelt.