Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe des Kantons Aargau

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Mitglieder der AMK Bau Aargau können Vertragspartner von Gesamtarbeitsverträgen werden. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Voraussetzung für die Aufnahme eines Mitgliedes ist die Anerkennung der gültigen Statuten und das Abstimmungsprozedere. Der Vorstand ist paritätisch zusammengesetzt und wird durch ein Co-Präsidium geleitet. Das oberste Organ der AMK Bau Aargau ist die Mitgliederversammlung, welche mindestens einmal pro Jahr durchgeführt wird.

Mitglieder der AMK Bau Aargau sind:

Kontakt

AMK Bau Aargau
Graben 10
Postfach
5001 Aarau
+41 62 834 82 86